Neben der Einsatzabteilung und der Jugend- bzw. Kinderabteilung gibt es bei der Feuerwehr noch eine dritte wichtige Gruppe, nämlich die Alters- und Ehrenabteilung. Die Zugehörigkeit zu diesem Bereich der Feuerwehr ist, wie bei den anderen Abteilungen auch, unter anderem abhängig vom Alter. Per Gesetz ist der Dienst in der Einsatzabteilung begrenzt bis zu einem Alter von 60 Jahren, danach kann man einen Antrag auf Verlängerung bis zum 65. Lebensjahr stellen. Dann ist jedoch definitiv Schluss mit der aktiven Teilnahme an Einsätzen. Manchmal sind es jedoch auch gesundheitliche Gründe, die zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem aktiven Einsatzdienst führen. Wenn ein Mitglied der Einsatzabteilung einen dieser Punkte erreicht hat kann er oder sie meist auf jahrzehntelange Einsatzerfahrung zurückgreifen, die nun mit einem Mal verloren wäre. Aus diesem Grund gibt es die Alters- und Ehrenabteilungen. In ihr können sich die Mitglieder weiter in den Alltag der Feuerwehr einbringen, ihr Wissen und ihre Erfahrung an jüngere Generationen weitergeben und weiterhin die Kameradschaft, eine der wichtigsten Attribute des Feuerwehrwesens, pflegen. So treffen sich die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung regelmäßig, tauschen sich aus, schwelgen in Erinnerungen oder unternehmen gemeinsame Ausflüge.