Nach § 12 des „Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG) werden Stadt- bzw. Ortsteilfeuerwehren von einem Wehrführer geführt. Diese werden durch Wahl der Mannschaft bestimmt. Gewählt werden kann dabei nur "wer persönlich geeignet ist, die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt und der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört". Der Wehrführer unterliegt den Weisungen des Stadtbrandinspektors.
Entsprechend der „Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Idstein“, wird der Wehrführer von zwei Stellvertretern unterstützt. Die Stellvertreter werden ebenfalls von den Mitgliedern der Einsatzabteilung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Zusätzlich werden die Mitglieder der Wehrführung für die Dauer der Amtsausübung in ein zeitlich befristetes Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Zusätzlich kann die Wehrführung die umfangreichen Aufgaben organisatorisch auf verschiedene interne Fachbereiche unterteilen. Innerhalb der Fachbereiche können weitere Gruppen- und Zugführer, welche von der Wehrführung nach entsprechender Qualifikation benannt werden, Teilaufgaben übernehmen. Gemeinsam mit der Wehrführung tauschen sich die Gruppen-/Zugführer in regelmäßigen Sitzungen über aktuelle Themen aus. Zusätzliche Führungskräfteschulungen sollen außerdem dafür sorgen, dass alle Verantwortlichen einen ähnlichen Stand in Sachen Einsatztaktik und anderen einsatzrelevanten Themen erhalten.
Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Idstein
|
|
|
|
|
|